Wenn Sie Hilfe brauchen
Das Schicksal unterscheidet nicht zwischen dienstlich und privat!
Ein Stiftungsfall kann jeder werden, der zur Zielgruppe in der Satzung zählt.
Dabei ist es unerheblich, ob ein Schicksalsschlag im dienstlichen oder privaten Bereich erfolgte.
In erster Linie fällt bei der dienstlichen Betroffenheit die körperliche und seelische Schädigung
am stärksten ins Gewicht.
Die Familien sind der wesentlichste Faktor, den man im Zusammenleben hat. Hierbei können die
Lebenspartner und/oder die Kinder, sei es durch Unfall oder Krankheit, ebenfalls zu Schaden kommen.
Auch in solchen Fällen bietet die Stiftung ohne Wenn und Aber Unterstützung. Gemäß unserer
Zielrichtung "Hilfe durch Selbsthilfe" leisten wir keine finanzielle Unterstützung sondern Naturalleistung.
Hierzu stellen wir Appartements, Wohnungen und Häuser kostenfrei zur Verfügung.