Wenn einem das Schicksal den Boden unter den Füßen wegzieht...
Wenn einem das Schicksal den Boden unter den Füßen wegzieht...

Wenn Sie Hilfe brauchen

Das Schicksal unterscheidet nicht zwischen dienstlich und privat!

Ein Stiftungsfall kann jeder werden, der zur Zielgruppe in der Satzung zählt.
Dabei ist es unerheblich, ob ein Schicksalsschlag im dienstlichen oder privaten Bereich erfolgte.
In erster Linie fällt bei der dienstlichen Betroffenheit die körperliche und seelische Schädigung
am stärksten ins Gewicht.

Die Familien sind der wesentlichste Faktor, den man im Zusammenleben hat. Hierbei können die
Lebenspartner und/oder die Kinder, sei es durch Unfall oder Krankheit, ebenfalls zu Schaden kommen.
Auch in solchen Fällen bietet die Stiftung ohne Wenn und Aber Unterstützung. Gemäß unserer
Zielrichtung "Hilfe durch Selbsthilfe" leisten wir keine finanzielle Unterstützung sondern Naturalleistung.
Hierzu stellen wir Appartements, Wohnungen und Häuser kostenfrei zur Verfügung.

Seit Bestehen der Stiftung im Jahre 2001 bis zur Schließung wegen Corona am 05.11.2020 konnten wir bereits
in rund 904 Fällen ca. 2835 Personen helfen, sich von traumatischen Erlebnissen zu erholen.

Um dieses Ziel weiterhin verwirklichen zu können ist die Stiftung auf Spenden von privaten Personen,
Gewinnausschüttungen von Banken, Sparkassen und Firmen, auf Zuweisungen von Gerichten sowie Staatsanwaltschaften
(Bußgelder), auf Vermächtnisse und die Einnahmen aus der Vermietung der Ferienwohnungen angewiesen.
Diese können von den Beschäftigten der Blaulichtberufe und des Justizvollzugs ganzjährig gebucht werden, sofern sie
nicht für Stiftungsfälle benötigt werden.

 

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